Mehr Wert durch Renovierung und Instandsetzung.
Oft entscheiden Kleinigkeiten über den Preis: ein gepflegtes Bad, neue Böden, frisch gestrichene Wände, behobene Mängel. Wir übernehmen die Arbeiten – mit eigenem Team und eingetragenen Fachbetrieben –, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Von der Besichtigung bis zur Übergabe
Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot – Sie wissen vor dem ersten Handschlag, was die Arbeiten kosten.
- 1.
Besichtigung
Kostenlos und vor Ort. Wir sehen uns an, was gemacht werden soll, und sagen Ihnen, was sich lohnt – und was nicht.
- 2.
Gemeinsame Planung
Umfang, Materialien und Reihenfolge der Arbeiten – zusammen mit Ihnen.
- 3.
Festpreisangebot
Unverbindlich, mit klarem Umfang. Was nicht drinsteht, wird auch nicht berechnet.
- 4.
Umsetzung
Durch unsere eigenen Handwerker. Ein Ansprechpartner, der die Termine koordiniert.
Vorher und nachher
Ziehen Sie den Regler, um zu sehen, was eine gezielte Renovierung aus einem Raum macht.


Für Verkäufer, Käufer und Vermieter
Vor dem Verkauf, nach dem Kauf oder im laufenden Bestand – drei Situationen, in denen sich eine Renovierung rechnet.
Sie verkaufen
Gezielte Arbeiten vor dem Verkauf können den Preis steigern. Wir sagen Ihnen vorher ehrlich, was sich lohnt und was nicht.
Sie kaufen
Wir planen die Renovierung parallel zum Kauf, damit Sie in ein fertiges Zuhause einziehen.
Sie halten Bestand
Wir machen Ihre Wohnungen fit, zum Beispiel zwischen zwei Mietverhältnissen.
„Gute Arbeit fällt nicht auf. Schlechte immer. Wir lassen lieber das Ergebnis sprechen.“
Böden, Wände, Türen – und das Bad aus einer Hand
Renovierung und Instandsetzung von Wohnungen und Häusern im üblichen Umfang: Böden, Wände und Decken, Türen, Montage- und Ausbauarbeiten – das macht unser eigenes Team. Elektro-, Sanitär- und Fliesenarbeiten vergeben wir an eingetragene Fachbetriebe und koordinieren sie. Was darüber hinausgeht, sagen wir Ihnen offen – dann suchen wir gemeinsam einen Betrieb, der es kann.
Die Besichtigung ist kostenlos, das Angebot unverbindlich.
Und wenn es noch schöner werden soll?
Auf Wunsch geht es über die Renovierung hinaus: Unsere Interior-Designerin plant die Einrichtung, und unser Team setzt sie um – ein zusätzlicher Service aus unserem Haus.
Lassen Sie uns draufschauen.
Kostenlose Besichtigung, danach ein Festpreisangebot – unverbindlich.
Häufige Fragen zur Renovierung
Lohnt es sich, vor dem Verkauf zu renovieren?
Nicht immer. Kleinere Arbeiten wie Streichen, das Beheben sichtbarer Mängel oder ein aufgefrischtes Bad zahlen sich oft aus, weil Käufer dann weniger Abschläge einrechnen. Große Umbauten holen Sie über den Preis dagegen selten wieder herein, zumal viele Käufer eigene Vorstellungen haben. Was sich in Ihrem Fall rechnet, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung.
Welche Arbeiten übernehmen Sie?
Böden, Wände und Decken, Türen, Montage- und Ausbauarbeiten sowie das Auffrischen ganzer Wohnungen übernimmt unser eigenes Team. Elektro-, Sanitär- und Fliesenarbeiten sind zulassungspflichtige Handwerke – die vergeben wir an eingetragene Fachbetriebe. Koordiniert wird beides von uns: ein Angebot, ein Terminplan, ein Ansprechpartner.
Was kostet die Besichtigung?
Nichts. Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ob Sie uns danach beauftragen, bleibt Ihnen überlassen.
Was bedeutet Festpreisangebot?
Sie erhalten vorab ein Angebot mit klar beschriebenem Umfang und festem Preis. Was nicht darin steht, berechnen wir auch nicht ohne Ihre Zustimmung. Zeigt sich während der Arbeiten etwas, das vorher niemand sehen konnte, etwa ein Schaden hinter einer Fliese, sprechen wir zuerst mit Ihnen, bevor es weitergeht.
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Unter Umständen. Wohnen Sie selbst darin, kann ein Fünftel der reinen Arbeitskosten die Einkommensteuer mindern, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Dafür braucht es eine Rechnung, die Sie überweisen und nicht bar bezahlen. Ist die Wohnung vermietet, sind die Kosten meist sofort als Werbungskosten abziehbar – haben Sie sie aber gerade erst gekauft und lassen in den ersten drei Jahren viel machen, kann das Finanzamt sie stattdessen der Abschreibung zuordnen. Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten: Bitte klären Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater.


